Fulda bei Eichenzell PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dominik   
Dienstag, den 04. Januar 2005 um 20:08 Uhr

Strecke:
Das Fischereirecht des 1. Eichenzeller Angelvereins beginnt zwischen Welkers und Eichenzell in der Mitte der Autobahnbrücke und endet an der Brücke der Kreisstraße 58 (neue B27-Brücke) zwischen Bronzell und Löschenrod

Besatz:
Aale, Äschen, Bachforellen, Döbel

Beschränkungen:
Es gelten die Fangverbote, Schonzeiten und Mindestmaße der Landesfischereiverordnung (LFO).
Das Fangverbot beginnt in der Fulda am 15. Oktober auf der gesamten Strecke und endet im Naturschutzgebiet „Fuldatal bei Eichenzell" (zwischen der Autobahnbrücke Welkers und der Brücke des Autobahnzubringers B 40a) erst am 30. Juni.

Ausnahmen:
Nicht zu den Fischereigewässern des Angelvereins gehört das Wasser, beginnend bei der „Schneiderschen Mühle" (Hartung) bis zur Bahnbrücke sowie der Mühlgraben der Mühle Schönherr!!!

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 28. März 2010 um 22:50 Uhr